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Benötigen Sie aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit, einer Geburt, wegen Altersbeschwerden oder wegen Überlastung als pflegende Angehörige Hilfe und Unterstützung in der Haushaltführung?

Das Hauswirtschaftsteam der Spitex Region Entlebuch bietet Ihnen folgende Hilfe an:

Hauswirtschaftliche Leistungen

  • Hilfe und Entlastung im Haushalt
  • Haushaltarbeiten wie Wochenkehr, Kleider- und Wäschepflege oder Einkaufen
  • Zubereitung von Mahlzeiten ab drei Personen mit vorschul- und schulpflichtigen Kindern
  • Förderung der Selbständigkeit
  • Prävention und Gesundheitsförderung im Kontext der hauswirtschaftlichen Leistung

Bedingungen für Hauswirtschaftliche Leistungen

  • Die Dienstleistungen sind von der Gemeinde subventioniert. Daher wird beim gemeinsamen Erstgespräch der individuelle Bedarf der Leistung besprochen bzw. geklärt (Bedarfsabklärung).
  • Hauswirtschaftliche Leistungen erfordern immer eine ärztliche Anordnung. Diese können Sie bei Ihrem Hausarzt oder Ihrem Spezialarzt beantragen.
  • Anmeldungen in Folge Operationen oder Geburten werden erst nach dem Ereignis angenommen.

Hauswirtschaftliche Leistungen nach einer Geburt

Die Einsatzdauer nach komplikationsfreier Geburt sieht wie folgt aus (unabhängig der ärztlichen Verordnungsdauer):

  • Beim ersten und zweiten Kind:   
    1 x pro Woche während vier Wochen
  • Ab dem dritten Kind:
    1 x pro Woche während sechs Wochen
  • Bei Sectio (Kaiserschnitt):
    1 x pro Woche während sechs Wochen

Während dem Vaterschaftsurlaub werden keine Einsätze durchgeführt.

Da unsere hauswirtschaftlichen Arbeiten immer auch einen betreuerischen Charakter haben, ist es notwendig, dass der Klient während dem Einsatz zu Hause anwesend ist.

Einsatzzeit
Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr. An offziellen Feiertagen werden keine Einsätze durchgeführt.

Übernahme Kosten
Hauswirtschaftliche Leistungen sind nicht in der Grundversicherung der Krankenkasse eingeschlossen. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang Ihre Zusatzversicherung für die Kosten der Spitex aufkommt.
Die Rechnung der hauswirtschaftlichen Leistungen geht an den Klienten. Die Kosten müssen bei der Zusatzversicherung der Krankenkasse selber durch den Klienten geltend gemacht werden.

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