Unsere Tarifübersicht finden Sie hier:
Tarife gültig bis 31. Dezember 2025
Tarife gültig ab 01. Januar 2026
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, die Sie beantragen können, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind:
ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN
Falls Sie Ergänzungsleistungen beziehen, können Sie von der Krankenversicherung nicht bezahlte Leistungen für Krankenpflege, Hauswirtschaft und Fahrdienste für medizinische Zwecke zur Rückerstattung einreichen. Die Wegpauschale übernimmt in diesem Fall auf Gesuch der Spitex-Spendefonds. Informationen zur Ausrichtigung von Ergänzungsleistungen erhalten Sie bei der Ausgleichskasse Luzern (WAS) unter 041 209 00 00 oder hier.
HILFLOSENENTSCHÄDIGUNG
Wenn Sie Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten wie dem Ankleiden, Aufstehen, Essen oder der Körperpflege benötigen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ausgleichskasse Luzern (WAS) unter 041 209 00 00 oder hier.